22 Okt 2008

Witsius I.9: Über die Aufhebung des Bundes der Werke von Gottes Seite aus

Erstellt von Matthias Viraureus

Es gibt wichtige, ewige Wahrheiten, die die Aufhebung des Bundes überdauern. Perfekter Gehorsam wird (immer noch) von allen Menschen gefordert. Dies sollte uns helfen zu erkennen, dass Gott sich nicht verändert, nur weil Menschen fallen. Gott spricht in seinem Wort zu Menschen, als ob sie nicht gefallen wären (Tu dies und lebe!), denn perfekter Gehorsam ist notwendig um ewiges Leben zu erreichen (Gal 5,3).

Ungehorsam wird noch immer mit dem Tod bestraft und die Menschen sind immer noch verpflichtet die Anforderungen zu halten oder die Konsequenzen zu ertragen.
Entgegen dem, was Jakob Arminius glaubte hob der Fall die Pflicht, das Gesetz zu halten nicht auf. Diese Pflicht zum Gehorsam begründet sich allerdings nicht in einem Bund sondern in Gott selbst.

Das Gesetz wird ebenso wenig durch die Ausführung der Todesstrafe aufgehoben, sondern Gott führt eine noch größere Strafe aus. Die Unfähigkeit das Gesetz zu halten, setzt die Verantwortung zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz nicht außer Kraft. Menschliche Sünde kann Gottes Autorität nicht schmälern, denn dies wäre gegen Gottes Wesen. Das Gesetz ändert sich nicht, denn Gott ändert sich nicht (Jak 1,17; Röm 8,4).

Auch das Evangelium hob die Pflicht dem Gesetz zu gehorchen nicht auf. Der Bund der Gnade bestätigt den Bund der Werke. Die Tatsache, dass Christi Leben und Sterben notwendig war um Sein Volk zu erlösen zeigt die Notwendigkeit perfekten Gehorsams um ewiges Leben zu erlangen. Auch zeigt die Tatsache, dass es einen Bund der Gnade gibt die Notwendigkeit, den gerechten Charakter Gottes aufrecht zu erhalten. Die Frucht des Werkes Christi ist nicht die Veränderung des Gesetzes sondern des Sünders. Das Gesetz ändert sich nicht, weil Gott sich nicht ändert. Dies ist entscheidend um den Bund der Werke zu verstehen. Die Aufhebung von Seiten Gottes bestand darin, dass der Mensch nicht länger das Ewige Leben erreichen konnte, indem er das Gesetz befolgte.

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