13 Nov 2008
Witsius II.7: Über die Wirksamkeit der Genugtuung Christi.
Die Wirksamkeit der Genugtuung Christi ist zweigeteilt:
- Christus erwarb für sich selbst als Mittler einen Anspruch auf alle Erwählten (Ps 2,8; Jes 53,10).
- Er erreichte für die Erwählten Bewahrung vor allem Elend und ein Recht auf Ewiges Leben (Mt 26,28; Gal 1,4; Tit 2,14). Christus erreichte nicht lediglich eine Möglichkeit für Erlösung sondern wirkliche Erlösung für seine Auserwählten. Das Konzept von Erlösung, Lösegeld und Preis für Erlösung lässt auf die Wirklichkeit, nicht Möglichkeit der Erlösung schließen.
Die Schrift zeigt, dass die unmittelbare Folge von Erlösung wirkliche Errettung ist (Röm 3,24; Eph 1,7; Kol 1,14; Hebr 9,12; 1.Kor 6,20; Apg 20,28; Gal 4,4-5). Die Bibel spricht nicht vom Tod Christi als eine Möglichkeit der Sündenvergebung oder eine theoretische Möglichkeit, denn es ist absurd zu glauben, dass Christus für jemand gestorben ist, der am Ende in die Hölle geschickt wird.
Und da eine Möglichkeit vielleicht gar nicht zur Realität wird, dürfte Christus die Verheißung des Vaters gar nicht empfangen.
In Bezug auf die zeitliche Reihenfolge, jedoch, erhält der Auserwählte die Segnungen der Erlösung nicht vor dem Wirksamen Ruf, Glauben, Buße und wirklicher Einheit mit Christus.
Jakob Arminius argumentierte gegen eine wirkliche Erlösung der Auserwählten Gottes durch Christi Tod. Er behauptet, Gott hätte das volle Recht diese Segnungen jedem, den er für geeignet hält zu verleihen und die Bedingungen dafür festzulegen. Wenn Christi Tod die Erlösung für die Auserwählten erreichte, so argumentiert er, dann wären sie, weil die Bezahlung geschehen ist, berechtigt diese Segnungen von Gott zu fordern, ohne dass Gott das Recht hätte Glauben an Christus und Bekehrung zu Gott vorauszusetzen. Ebenso argumentiert er, dass die von Christus erarbeitete Gerechtigkeit nicht uns gehörte sobald er sie erreicht hatte, sondern erst dann, als sie uns durch Glauben zugerechnet wurde.
Witsius entgegenet den Angriffens seitens Arminius folgendermaßen:
- Gott ist an seine Verheißung gebunden. Glaube und Buße sind Teil des Segens (Eph 1,3), der den Auserwählten als Folge von Christi Genugtuung zuteil wird. Glaube und Buße sind keine Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, bevor die Errungenschaften des Todes Christi (z.B. Wiedergeburt) einem Menschen übermittelt werden.
- Gottes Auserwählte können aufgrund dessen, was Christus getan hat mutig um Segnungen bitten. Niemand kann diese Segnungen erbitten, bevor er nicht bekehrt ist. Gott kann also nicht Glaube und Gehorsam den Menschen als Bedingung machen, bevor sie um Ewiges Leben bitten dürfen. Dies gründet sich allein auf der Person und dem Werk Christi.
- Der Glaube wird als Anwendung der bereits erworbenen Errettung gesehen. Er ist die Folge der Vermittlung Christi. Die Erlösung gehört uns in Bezug auf das Recht in Christus, bevor wir gerettet sind und wird zu unserem Besitz sobald wir glauben. Diese Tatsache wird auch mit den Begriffen “aktive” und “passive Rechtfertigung” beschrieben. Beides ist für die Erlösung unerlässlich.

