21 Mrz 2009

Calvin: Mythen und Legenden (1) – “Der Servetprozess”

Erstellt von Matthias Viraureus

“Was weiß man schon bis weit in die Kreise der akademisch Gebildeten hinein von Calvin? Daß er die Vorherbestimmung gelehrt und Servet verbrannt hat? Das ist in der Regel alles, und es ist auch noch falsch!”,

schreibt Wilhelm Niesel in seinem Vorwort zu Ernst Pfisterers kleinem Büchlein “Calvins Wirken in Genf” (1957, Verlag des Erziehungsvereins, Neukirchen). Tatsächlich ranken sich um den Genfer Reformator bis heute allerlei Myten und Legenden, die meist von seinen Gegenern ersonnen wurden, sich aber bis heute noch hartnäckig halten.

In dieser Serie von Beiträgen möchte ich anhand dieses Büchleins von Pfisterer auf einige wichtige Punkte hinweisen.

DER SERVETPROZESS

Ein Kernproblem bei vielen Darstellungen Calvins und seines Wirkens in Genf ist, dass man den Reformator und seine Wirkungsstätte nur sehr unzureichend im historischen Kontext betrachtet. Wenn also Calvin, nachdem er über die Ankunft des Antitrinitariers in Genf, informiert worden war, Servet an die Behörden meldete, so kann man das aus heutiger Sicht als übles “Denunziantentum” anprangern, damals aber war es die Pflicht eines jeden Bürgers, die Obrigkeit über Irrlehrer in der Stadt zu informieren. Calvin tat also schlichtweg seine Pflicht. Dass Calvin selber auch die Anklage führte liegt in der Tatsache begründet, dass zu der Zeit des Prozesses die Stadt, und damit auch die Justiz, von seinen schärfsten Gegnern geführt wurde und er zu befürchten hatte, dass man Servet ungestraft davonkommen lassen würde.

Wessen wurde Servet beschuldigt? Worin bestand die vorgeworfene Gotteslästerung?

“Zunächst in der Leugnung der Trinität, dann in der Bezeichnung der Kindertaufe als einer teuflischen Erfindung, schließlich in der Behauptung, daß der Mensch bis zum Alter von zwanzig Jahren keine Todsünde begehen könne, denn Gott habe in der Wüste nur die über Zwanzigjährigen bestraft! Außerdem wurde ihm vorgeworfen, daß er Calvin, den Diener des göttlichen Wortes in Genf, in seinen Schriften angegriffen habe.” (Pfisterer, 42)

Dass es aufgrund dieser Anklage zur Hinrichtung kommen würde, war alles andere als klar. Schließlich hatte Servet bereits mehrmals in ernster Lage seine Aussagen widerrufen, um seinen Hals zu retten. In Genf allerdings trat er “Calvin als Angreifer gegenüber und dachte nicht daran, zu widerrufen.” (43) Er tat dies nicht zuletzt deswegen, weil er sich bei den Gegnern Calvins in Sicherheit wähnte. Pfisterer bezeichnete ihn sogar als “Spielball” in den Händen der Genfer Obrigkeit, den diese in der Auseinandersetzung gegen den Reformator gebrauchen wollten (44).

Bald schaltete sich aber der Generalprokurator der Republik ein, weil es bei dem Prozess um öffentliche Belange ging. Von da an war Calvin nicht mehr der Kläger, sondern nur noch theologischer Berater. Das Urteil fiel deshalb auch nicht in erster Linie aufgrund von theologischen Lehrfragen, sondern im Hinblick auf die praktischen Folgen, die Servets Behauptungen mit sich brächten. So fürchtete man unter anderem, dass der Stadtfriede durch Ausschweifungen und Verbrechen der Jugend gestört werden würde, wenn sie unter 20 Jahren keine Todesstrafe zur fürchten gehabt hätte. 

“Den Ausschlag für die Urteilsfällung gaben die von den Kirchen und Regierungen Basels, Berns, Zürichs und Schaffhausens eingeholten Gutachten, ein Verfahren, das wiederum im Sinne der Carolina [,einer reichsweit gültigen Strafrechtsordnung,] war.”

Dass Calvin sich vergebens bemühte, die übliche Strafe durch Verbrennen, durch die ehrenvollere Enthauptung zu ersetzen wird nur selten erwähnt. Dies ist vor allem deshalb interessant, weil sich der Servetprozess “von den anderen Lehrprozessen mit tödlichem Ausgang innerhalb der evangelischen Kirchen [...] einzig und allein durch die andere Hinrichtungsart” (45) abhob. Im Vergleich zur Enthauptung zweier Männer in Dresden und Königsberg, bei denen keine Grundwahrheiten des christlichen Glaubens (z. B. die Trinität) zur Disposition gestanden hatten, erscheint die Aufmerksamkeit, die der Hinrichtung Servets gegeben wird eher unverhältnismäßig.

Auch dass der Kirchenrat mit dem Prozess überhaupt nichts zu tun hatte muss an dieser Stelle angeführt werden, weil schon anderes behauptet wurde. Im Übrigen waren sich die Männer im 16. Jahrhundert fast ausnahmslos darin einig, dass Gotteslästerung gemäß dem Reichsgesetz mit der Todesstrafe zu ahnden sei.

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