27 Mrz 2009

Calvin: Mythen und Legenden (2) – “Tanz & Spiel in Genf”

Erstellt von Matthias Viraureus

Im 2. Band seiner Kirchengeschichte von 1911 schreibt Karl Müller über das gesellschaftliche Leben in Genf folgendes: 

“Der Maßstab, nach dem Erlaubtes und Verbotenes beurteilt werden, ist höchst rigoros: …Spiel, Tanz und alle Lustbarkeiten, die über das scharfe Maß dessen, was den Pastoren erlaubt scheint, hinausgehen, … werden bestraft.” (S. 468, zitiert nach Pfisterer, 64)

Wer solche Zitate liest, wird sofort den Eindruck bekommen, Calvin uns seine Kollegen in der Pfarrerschaft zu Genf wären ausgesprochene Spielverderber und Feinde aller irdischen Freuden gewesen. Dies scheint aber nicht so recht zu den Aussagen des Reformators selbst zu passen, wenn er die irdischen Güter als Gaben bezeichnet, die “nicht nur um unserer Not willen, sondern auch zu unserer Ergötzung” gedacht sind. Weiter schreibt er:

“Es gibt keinen unter uns, der nicht ein Sehnen nach Freude hat; indessen wissen wir nicht , was echte Freude ist und woher wir sie nehmen sollen, und kennen nicht das Ziel, zu dem wir sie uns führen soll. Und darum wird die Freude dieser Welt durch den Mund des Gottessohnes verflucht. Wehe euch, die ihr lachet! Wieso denn? Will Gott, daß wir immer traurig gestimmt seien? Ist er darob erzürnt und beleidigt, wenn wir etwas Freude haben? … Gott begnügt sich nicht nur damit, die Menschen zu nähren und ihnen das Lebensnotwendige zu geben, sondern er gibt ihnen im Überfluß, um sie zu erfreuen … Aber wie sollen wir uns freuen? In der Gegenwart Gottes. Wollen wir uns also so freuen, daß Gott unsere Freude segnet und ja zu ihr sagt und daß sie gleichsam in seiner Gegenwart sei? Dann laßt uns zu Gott aufblicken!” (Pfisterer, 65)

Calvin weiß also sehr wohl um die Freude. Er will aber seine Gemeinde zu der Freude anleiten, die auch “in Gottes Gegenwart” bestehen bleibt. Man wundert sich wie dieses Kriterium zum “rigorosen Maßstab” bei Müller passt.

Tatsächlich war das Tanzen in Genf von der Obrigkeit verboten und unter Strafe (3 Tage Gefängnis) gestellt. Wenn die Schuldigen nach dem Absitzen ihrer Strafe noch beim Kirchenrat vorstellig werden mussten, so diente das nicht dazu noch weitere Strafen zu verhängen, sondern um in einem seelsorgerlichen Gespräch zu bewirken, dass der Schuldige in Zukunft nicht mehr den Gesetzen zuwider handelt.

Es gilt diesbezüglich auch, zu bedenken, dass das Tanzverbot in Genf von Seiten der Obrigkeit nicht plötzlich eingeführt, sondern seit Jahrzehnten zunehmend verschärft wurde. Entgleisungen hatten offenbar zu diesem Vorgehen geführt. Ernst Pfisterer schreibt:

“Eins ist sicher: der Obrigkeit, die das völlige Tanzverbot erlassen hat, lag es völlig fern, eine für alle Zeiten geltende Entscheidung darüber treffen zu wollen, ob Tanzen wider Gottes Gebot sei oder nicht.” (67)

Auch was das Spielen angeht, brachte die Reformation unter Calvin keine bahnbrechenden Neuerungen. Schon Jahrzehnte vorher waren alle Spiele um Geld, also insbesondere die Glücksspiele mit Würfeln und Karten grundsätzlich per Gesetz verboten worden. Alle anderen Spiele (wie das beliebte Kegeln) waren in Genf hingegen, abgesehen von den Gottesdienstzeiten und besonderen Festtagen, erlaubt. Auch der Reformator selber hat gelegentlich mit seinen Freunden gespielt. Es kam ihm dabei allein auf das richtige Maß an:

“Was ich für das Spiel wünsche, ist die Mäßigung. Mögen die Spiele weder das Maß an Ausgaben noch an Häufigkeit überschreiten!” (68)

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